Menschenrechtsrisiken
Menschenrechtsrisiken können entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette auftreten – insbesondere im Hinblick auf unsere Mitarbeitenden und Lieferanten. Als global agierendes Unternehmen sind wir in Ländern mit sehr unterschiedlichen sozialen Rahmenbedingungen tätig. In einigen Märkten besteht ein erhöhtes Risiko für Menschenrechtsverletzungen wie Zwangsarbeit, Kinderarbeit, unzureichende Arbeitsbedingungen, Diskriminierung oder Einschränkungen der Vereinigungsfreiheit. Ein klares Bewusstsein für diese Risiken ist eine wichtige Voraussetzung für wirksame Präventionsmaßnahmen – und dafür, dass wir nicht unbeabsichtigt zu negativen Auswirkungen beitragen.
Gewährleistung der Compliance
Als Unternehmen tragen wir die Verantwortung, die Rechte aller Menschen zu schützen, die von unserer Geschäftstätigkeit oder unseren Geschäftsbeziehungen betroffen sind. Die Einhaltung geltender Gesetze und international anerkannter Menschenrechtsstandards ist dabei unerlässlich – nicht nur für unseren langfristigen wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch für unsere Glaubwürdigkeit und gesellschaftliche Verantwortung. Verstöße gegen diese Verpflichtungen können schwerwiegende Folgen haben, einschließlich rechtlicher Sanktionen und finanzieller Schäden.
Daher sind menschenrechtsbezogene Erkenntnisse fest in unser Enterprise Risk Management integriert. Die Geschäftsbereiche sind verpflichtet, potenzielle Menschenrechtsrisiken aktiv in ihre Risikobewertung einzubeziehen.
Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht
Wir wenden Verfahren der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht an, um negative Auswirkungen auf die Menschenrechte, die mit unseren Geschäftsaktivitäten, Produkten, Dienstleistungen oder Geschäftsbeziehungen in Verbindung stehen, vorzubeugen, sie zu erkennen und zu mindern – selbst wenn wir nicht unmittelbar zu diesen Auswirkungen beigetragen haben.Menschenrechte sind ein fester Bestandteil unseres Verhaltenskodex und prägen somit alle unsere internen Richtlinien. Unsere eigene Menschenrechtserklärung gilt für alle Mitarbeitenden, einschließlich externer Berater*innen, sowie für sämtliche Geschäftspartner entlang unserer Wertschöpfungskette.
Unsere Menschenrechtserklärung gilt für alle Mitarbeitenden und Geschäftspartner in unserer Lieferkette.